Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michael Müller Verkehrssicherung

1. Allgemeines
Allen Verträgen des Vermieters liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die durch Auftragserteilung und Annahme der Lieferung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch den Vermieter.


2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Die Annahme der Bestellung kann durch mündliche Zusage erfolgen. Die Ausgabebestätigung der Mietgegenstände legt den Inhalt des Vertrages für alle Beteiligten fest. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Auftragsbestätigungen, Zusagen von Lieferterminen, Mängelanerkenntnisse, Skontogewährungen und ähnliche Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Vermieter abgegeben werden.


3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Wirtschaftsgütern sowie die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Der Mietgegenstand wird auf der Ausgabebestätigung näher definiert. Innerhalb dessen vereinbarte und gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- & Kontrollintervalle sind schriftlich zu vereinbaren. Bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen ist eine Wartungs- & Kontrollpflicht der Baustelleneinrichtung unumgänglich und ist zweimal arbeitstäglich und an arbeitsfreien Tagen einmal täglich zu führen, oder beauftragt durch unser Unternehmen!


4. Rücktritt vom Vertrag
Dem Vermieter bleibt das Rücktrittsrecht vorbehalten, wenn die Ausführung aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich ist oder wesentlich erschwert wird. Eine wesentliche Erschwernis liegt vor, wenn der Vertrag nur mit Hilfe unverhältnismäßig hoher Aufwendungen erfüllt werden kann. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.


5. Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Ausgabe und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes. Eine ausdrückliche Kündigung ist erforderlich.


6. Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferzeiten sind nur Richtzeiten und binden den Vermieter nicht. Sie werden bei Auftragserteilung schriftlich oder mündlich vereinbart.


7. Preise
Alle Preise gelten grundsätzlich ab Ausgabestelle. Die Kosten für Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Sind Festpreise nicht ausdrücklich vereinbart , so gelten die jeweils gültigen Listenpreise. Je nach Mietmenge berechnen wir für Selbstabholer eine Bereitstellungspauschale ab 15,00 € netto. Aus –und Rückgabetag gelten als volle Miettage. Können vermietete Gegenstände nicht zum Vertragsende abgebaut werden, hat der Kunde die Kosten der weiteren Vorhaltung zu den vereinbarten Preisen zu tragen. Die Berechnung und Bezahlung erfolgt in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den berechneten Preisen nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt.


8. Behördliche Genehmigung Für die behördliche Genehmigung zum Aufstellen und Betreiben gemieteter Gegenstände ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies beinhaltet gleichermaßen Sondernutzungsrechte für Bauvorhaben, wie auch die verkehrsrechtliche Anordnung / Verfügung für Sperreinrichtungen selbst. Dadurch entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.

9. Verkehrssicherungspflicht des Kunden Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Bei ausdrücklicher Übernahme durch uns sind Art, Häufigkeit und Zeitpunkte der Kontrollen vom Kunden festzulegen. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand. Standortwechsel und Umsetzungen von Sicherungseinrichtungen werden ausschließlich von uns durchgeführt. Der Kunde darf diese nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vornehmen. Werden Sicherungseinrichtungen von ihrem Standort entfernt, so hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Betriebsstörungen an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Gegenständen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für die Beseitigung der Störung hat der Kunde zu tragen. Die Ansprüche des Kunden beschränken sich auf eine unverzügliche Schadenbeseitigung. Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche bestehen nicht. Von Schäden Dritter, die durch Betriebsstörungen verursacht wurden, hat uns der Kunde freizustellen. 

10. Haftung für Diebstahl und Beschädigungen Der Mieter haftet für Beschädigung und Diebstahl des gemieteten oder eingesetzten Materials. Dies gilt auch bei Vandalismus und Sturmschäden. Bei Rückgabe von stark verschmutzen Material berechnen wir eine Reinigungspauschale von 25,00€ netto.

11. Zahlungen Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

12. Eigentumsvorbehalt Die dem Mieter überlassenen Mietgegenstände sind Eigentum der Firma Michael Müller Verkehrssicherung. Nicht zurückgegebenes oder defektes Material wird in Rechnung gestellt.

13. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien gilt das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen für beide Teile als ausdrücklich vereinbart. Für die Einrichtung der Baustelle gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung( neueste Fassung).


Stand: Mai 2020

  
 
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